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Amts-Diensthaftpflichtversicherung



Die Diensthaftpflichtversicherung, teilweise auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, schützt Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor Ersatzansprüche des Dienstherrn/ Arbeitgebers, die auf Schäden beruhen, die der Versicherte in Ausübung seines Dienstes verursacht hat.

Entsprechende Versicherungsmodelle kommen für Sach- oder Personenschäden im Rahmen der ver- einbarten Versicherungssummen auf, wenn diese im Zusammenhang mit der Ausübung des jeweiligen Amtes entstehen. Durch den Abschluss bestimmter Zusatzmodule, können hier auch Schäden an Staatseigentum mitversichert werden. Insbesondere bezieht sich dies auf den Verlust von Dienstschlüsseln, Ausrüstungsgegenständen oder Dienstkleidung.

Bevor die Diensthaftpflichtversicherung jedoch den Schaden reguliert prüft sie zunächst die Haftungsfrage. Gerechtfertigte Ansprüche werden von der Amts- und Diensthaftpflichtversicherung reguliert. Sind die Ansprüche jedoch ungerechtfertigt oder zu hoch, so werden sie von der Amts- und Diensthaftpflicht- Versicherung abgewehrt. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Rechtsstreit, so genießt der Versicherte entsprechenden Rechtsschutz.

Die Versicherung übernimmt die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten auf.
Beispielsweise könnte es

Fazit:

Der Streitpunkt ist immer, ob es sich um Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
Zu überprüfen wäre, ob bereits durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft eine Diensthaftpflichtversicherung besteht.

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